Krypto Börse in Italien: MiCAR-Zulassung bis 30. Dezember erforderlich
BlockBeats News, 5. Dezember: Die italienische Finanzaufsichtsbehörde (Consob) hat eine Mitteilung veröffentlicht, die daran erinnert, dass gemäß der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) aktuelle Virtual Asset Service Provider (VASPs), die bei der italienischen Behörde OAM registriert sind, bis zum 30. Dezember 2025 einen Antrag auf Umstellung auf einen regulierten Crypto Asset Service Provider (CASP) stellen müssen, um ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen zu können. Andernfalls dürfen sie ab diesem Datum, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2026, keine entsprechenden Dienstleistungen mehr erbringen.
Die Consob weist Investoren ausdrücklich darauf hin: Prüfen Sie, ob Ihr aktueller VASP plant, eine CASP-Lizenz zu beantragen; überprüfen Sie, ob der Dienstleister im Register der ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) oder der OAM eingetragen ist; falls der Dienstleister nicht autorisiert ist, haben Investoren das Recht, die Rückgabe ihrer Assets zu verlangen. Die Consob fordert VASPs zudem erneut auf: Wer keine CASP-Zulassung beantragt hat, muss den Betrieb bis zum 30. Dezember einstellen, alle Verträge abwickeln, Nutzergelder zurückzahlen, zukünftige Betriebspläne offenlegen oder Ausstiegsregelungen treffen. Diese Ankündigung steht im Einklang mit der umfassenden Umsetzung von MiCAR in der EU, um einen reibungslosen und geordneten Marktübergang zu gewährleisten.
