Britisches House of Lords startet Untersuchung zur Regulierung von Stablecoins
BlockBeats News, 29. Januar - Das Financial Services Regulation Committee des britischen House of Lords gab am 29. Januar bekannt, dass es offiziell eine Untersuchung zum Wachstum von Stablecoins und dem vorgeschlagenen Regulierungsrahmen eingeleitet hat und zur Einreichung schriftlicher Stellungnahmen aufruft.
Diese Untersuchung wird sich auf folgende Punkte konzentrieren:
· Der globale Stablecoin-Markt und die Entwicklungen bei der Emission seit 2014, einschließlich eines Vergleichs zwischen dem britischen Markt und den Märkten in den USA und der EU;
· Die Zukunftsaussichten, die Nutzerbasis und die Anwendungsfälle eines auf GBP lautenden Stablecoins im Vereinigten Königreich sowie die Auswirkungen der aktuellen regulatorischen Regeln;
· Die Chancen und Risiken, die Stablecoins (auf GBP- und USD-Basis) für die britische Wirtschaft, die Finanzdienstleistungsbranche und Privatanleger mit sich bringen, einschließlich ihrer potenziellen Auswirkungen auf die Geldpolitik, die traditionelle Finanzvermittlung und Finanzkriminalität;
· Die Auswirkungen der Stablecoin-Entwicklung auf die gesetzlichen Ziele der Bank of England (BoE), der Prudential Regulation Authority (PRA) und der Financial Conduct Authority (FCA) im Vereinigten Königreich;
· Die Auswirkungen der von der Bank of England und der FCA vorgeschlagenen Regulierungsregime auf die Einführung systemischer und nicht-systemischer Stablecoins im Vereinigten Königreich und international;
· Erkenntnisse, die das Vereinigte Königreich aus den Erfahrungen bei der Stablecoin-Regulierung in Rechtsordnungen wie den USA und der EU ziehen kann.
Lady Noakes, Vorsitzende des Ausschusses, erklärte, dass diese Untersuchung darauf abzielt, die Chancen und Risiken zu bewerten, die das Wachstum von Stablecoins für das britische Finanzsystem und die breitere Wirtschaft darstellt, und zu prüfen, ob der von der Bank of England und der FCA vorgeschlagene Regulierungsrahmen „umsichtig und verhältnismäßig“ ist. Der Ausschuss begrüßt Stellungnahmen von allen Institutionen und Einzelpersonen mit Fachwissen oder Interesse an diesem Bereich.
